1 Umfang und Gültigkeit Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der PeterKemptnerMachtMarketing GmbH (im Folgenden kurz 'PKMM') gelten ausschließlich diese ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von PKMM ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2 Vertragsabschluss Die Angebote von PKMM sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Eingang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von PKMM als angenommen, sofern diese nicht etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3 Pflichten des Kunden Der Kunde macht PKMM sämtliche ihm selbst zur Verfügung stehende für die Tätigkeit relevanten technische und kaufmännische Information über das Unternehmen, seine Märkte und Produkte zugänglich und hält sie über eventuelle Veränderungen auf dem laufenden.
4 Leistung und Honorar Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hiefür auch Dritte heranzuziehen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen der PKMM, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen.
Für alle Arbeiten von PKMM, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Umsetzung gelangen, gebührt PKMM eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe u.dgl. sind vielmehr unverzüglich zurückzustellen.
4.1 Andere Kosten Nebenkosten wie Telekommunikation oder Versand werden, sofern sie im erträglichen Rahmen bleiben, nicht gesondert berechnet. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Fahrt, Nächtigung und Verpflegung im Fall von Reisen, die in seinem Auftrag oder in Absprache mit ihm unternommen werden. Werden solche Reisen mit PKW von PKMM unternommen, so beträgt der Verrechnungspreis pro Kilometer € 0,42.
4.2 Eilzuschlag Bei Terminbekanntgabe zwischen 3 und 9 Werktagen vorab kann ein Eilzuschlag von 25%, bei Terminbekanntgabe unter 2 Werktagen von 50% des Bruttopreises berechnet werden.
Fallen vom Kunden angesetzte Termine auf Sonntage oder österreichische gesetzliche Feiertage, so wird ein Zuschlag von 50% des Bruttopreises berechnet.
5 Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen von PKMM einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von PKMM und können von dieser jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit PKMM darf der Kunde die Leistungen nur selbst nutzen.
Änderungen bezogener Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch PKMM und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das vereinbarte Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der weiteren Verwertung beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
5.1 Kennzeichnung
PKMM ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen sowie bei Texten und Übersetzungen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
6 Lieferform Dokumente und Unterlagen werden grundsätzlich in elektronischer Form ausgeliefert, und zwar entweder auf Datenträger (CD, Diskette) verspeichert und versendet, an einem vereinbarten Ort im Web hinterlegt oder als Anhänge an E-Mails.
Angaben und Unterlagen, die zur Weiterverarbeitung benötigt werden, sollten vom Auftraggeber auch in dieser Form zur Verfügung gestellt werden.
6.1 Genehmigung Alle Leistungen von PKMM sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zehn Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der bezogenen Leistungen überprüfen lassen.
PKMM veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
7 Termine PKMM bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
8 Rechnung und Zahlung Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Auftragswertes fällig. Es werden monatlich im nachhinein Teilrechnungen gestellt, die Anzahlung bei der(den) letzten Rechnung(en) berücksichtigt. PKMM fakturiert an den Kunden und der Kunde bezahlt an PKMM in Euro.
Sämtliche Preise sind exklusive Mehrwertsteuer. Inländischen sowie Nicht-EU-Kunden wird die österreichische Mehrwertsteuer in Höhe von 20% in Rechnung gestellt, mit Kunden aus anderen EU-Ländern wird ohne Berechnung der Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr verrechnet, sofern sie rechtzeitig ihre UID-Nummer bekannt geben.
Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung auf Konto IBAN AT47 3500 0000 9102 1162 bei Raika Salzburg, BIC RVSAAT2S, fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 8 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PKMM.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9 Geheimhaltung Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, Unterlagen oder Kenntnisse oder von als solchen erkennbaren Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Partei und haften bei Bruch dieser Vertraulichkeit.
PKMM wird diese Informationen ausschließlich für die Ausführung der beauftragten Tätigkeiten sowie zur Unterstützung des Kunden verwenden und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses alle übergebenen schriftlichen Unterlagen unverzüglich an den Kunden zurückerstatten.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch über die Vertragslaufzeit hinaus aufrecht.
10 Schlussbestimmungen 10.1 SchriftformNebenabreden, Erweiterungen und Änderungen dieser Vereinbarung und der jeweiligen Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Diese Vereinbarungen bindet auch allfällige Rechtsnachfolger.
10.2 HaftungPKMM wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von PKMM vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von PKMM vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Beide Seiten haften nicht bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen. Bei grobem Verschulden oder Vorsatz haftet der Verursacher für zu vertretende Schäden, maximal bis zur Höhe von € 50.000,-- (Fünfzigtausend Euro).
Eine andere als die hier ausdrücklich eingeräumte Haftung ist ausgeschlossen. Außer für unmittelbare Sach- und Personenschäden haftet PKMM nicht, insbesondere nicht für Folge- oder Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Ansprüche Dritter.
10.3 Gewährleistung und SchadenersatzDer Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von zehn Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung oder Ersatz, im Ermessen des Leistungserbringers, zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt PKMM keinerlei Haftung.
10.4 Anwendbares Recht/GerichtsstandAlle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen österreichischem Binnenrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit dieser Vereinbarung sowie für sämtliche Rechtsgeschäfte, die aufgrund und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung abgeschlossen werden.
Es ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg (Österreich) ausschließlich zuständig.
10.5 Erfüllungsort
|
| der PeterKemptnerMachtMarketing GmbH ist der Firmensitz des Kunden |
|